Verfassungsmäßigkeit der EEG-Umlage 2012.29.07.2014

BGH-Entscheidung bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der EEG-Umlage 2012.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 25. Juni 2014 - VIII ZR 169/13 entschieden, dass die EEG-Umlage nach § 37 Abs. 2 EEG 2012 keine verfassungswidrige Sonderabgabe darstellt. In der Begründung weist er darauf hin, dass insbesondere kein Verstoß gegen die in Art. 105 ff. GG niedergelegten Grundsätze der Finanzverfassung vorliegen würde. § 37 Abs. 2 EEG 2012 enthalte vielmehr eine gesetzliche Preisregelung. Hierauf seien die für Sonderabgaben entwickelten Maßstäbe nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar. zum Urteil

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