BGH hat Entscheidung zum Anlagenbegriff gefällt Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 23. Oktober 2013 entschieden, dass mehrere BHKW´s, die gemeinsam einen Fermenter nutzen, unter bestimmten Voraussetzungen eine Anlage im Sinne von § 3 Nr. 1 EEG 2009 sind. ...
Die besonderen Regelungen des § 19 Abs. 1 EEG 2009 sind danach nicht anzuwenden, wenn bereits eine technische Anlagenzusammenfassung ("Verklammerung" z.B. durch den gemeinsam genutzten Fermenter) vorliegt (Az. VIII ZR 262/12).
Die Entscheidungsbegründung liegt noch nicht vor. Es gilt der weite Anlagenbegriff. Demnach gehören alle Stromerzeugenden Einrichtungen (BHKW) und sämtliche technische und baulich erforderliche Einrichtung bei Biogasanlagen im EEG 2009 zu einer Anlage. Das bedeutet, dass bei Biogasanlagen, die vor dem 01.01.2012 in Betrieb gegangen sind, alle BHKW das erste Inbetriebnahmedatum des gesamten Anlagenstandorts übernehmen. Ausnahmen bilden voraussichtlich Satelliten BHKW.