Genehmigung

Sie ist Teil der Gesamtplanung und je nach Anlagengröße nicht nur im Baurecht, sondern mit allen Bezügen zu den Schutzgütern für Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Wasser- und Umweltrecht, etc. zu erörtern. In der Praxis ist das relativ schwierig...

...was nicht nur am Umfang und Geltungsbereich der unterschiedlichen Gesetzes- und Verordnungstexte, Durchführungsvorschriften und Normen liegt, sondern ebenfalls am steten Wandel, dem diese unterworfen sind. Im Planungsprozess gilt es die Genehmigungsrelevanz der Anlage herauszuarbeiten, die nach Bundesland teils differierenden Auflagen und Schwerpunkte zu berücksichtigen und der zuständigen Behörde ein schlüssiges Bild zu vermitteln, wie negative Auswirkungen auf die Schutzgüter vermieden bzw. minimiert werden können. Mit profunden Kenntnissen und der Erfahrung aus zahlreichen bundesweit abgewickelten Projekten werden die genehmigungs- und erlaubnisbedürftigen Sachverhalte in einem sach- und ergebnisorientierter Dialog geklärt und die Projektziele des Bauherrn gesichert.

In gemeinsamen Vorgesprächen mit der Behörde wird die Anlage und deren Einfluss auf die Schutzgüter im Detail erläutert und der erforderliche Umfang von Gutachten sowie der Geltungsbereich von Ausnahmeregelungen abgestimmt. Insbesondere in umfangreicheren Genehmigungsverfahren nach §4, §16 BImSchG bzw. §13 BetrSichV werden so die Voraussetzungen geschaffen, dass die Vollständigkeit des Genehmigungs- bzw. Erlaubnisantrages nach Übergabe an die Behörde zeitnah erklärt wird und die Genehmigung für Ihr Projekt innerhalb der gesetzlichen Bearbeitungsfristen erwirkt werden kann.

Verlassen Sie sich bei Ihrem Genehmigungsvorhaben auf unsere langjährige Erfahrung und unsere kompetenten Mitarbeiter. Wir sorgen dafür, dass die Genehmigungszeiträume innerhalb der Zeitplanungen bleiben und beachten selbstverständlich die Einhaltung der entsprechenden Bauvorschriften, verhandeln, soweit erforderlich, Ausnahmen und Befreiungen. Durch entscheidene Vorteile an Kompetenz und Fachwissen werden Genehmigungszeiträume nicht dem Zufall überlassen.

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