Bundeskabinett beschließt Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) 09.06.2016

Am 08.06.2016 wurde das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2016) durch das Bundeskabinett auf den Weg gebracht.

Künftig soll die Höhe der EEG-Vergütungen nicht mehr staatlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen am Markt bestimmt werden. Für folgende Technologien wurden jährliche Ausschreibungsmengen festgelegt: • Wind an Land • Photovoltaik • Wind auf See • Biomasse

Die Akteursvielfalt bleibt mit dem EEG 2016 erhalten. Kleine Anlagen bis 750 KW werden von der Ausschreibung ausgenommen. Bei der Ausschreibung für Windenergie an Land gelten erleichterte Bedingungen für Bürgerenergiegesellschaften.

Erneuerbaren- und Netzausbau werden besser verzahnt. Bund und Länder halten an den bestehenden Netzausbauplänen fest. Für eine Übergangszeit wird es aber in einigen Regionen in Deutschland Engpässe im Übertragungsnetz geben.

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